Versicherung gegen Diebstahl

Fahrraddiebe sind in Flensburg und Umgebung leider nicht weit. Bevorzugt werden MTB's und alte Hollandräder gestohlen. Selbst in der eigenen Garage steht das Fahrrad vor Dieben auch hier nicht mehr sicher.

Jedes Fahrrad lässt sich versichern, doch liegt es im Schadensfall an den Details wie z.B. an der sogenannten Nachtklausel, ob Ihre Versicherung zahlt oder nicht.

Ihr Fahrrad zählt wie z.B. Computer oder TV zum Hausrat und ist daher in jeder vernünftigen Hausratpolice mitversichert, allerdings nur für die typischen Risiken wie etwa Brand oder Einbruch-Diebstahl. Hier wird der Verlust dann durch den Grundschutz abgedeckt. Dies gilt auch, wenn z.B. der eigene Keller oder die Wohnung aufgebrochen und das Fahrrad gestohlen wird.

Anders ist es beim "einfachen Diebstahl", also ohne Einbruch in die Wohnung oder in das eigene Haus. Dann ist es von der VHB (Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingung) abhängig, ob die Versicherung zahlt. Die VHB regelt den Vertragsumfang sowie die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner. Was Ihrem Vertrag zugrunde liegt, steht ganz genau auf Ihrem Versicherungsschein.
Bei Verträgen bis 1984 ist der Fahrrad-Diebstahl meistens ohne Aufpreis bis zu 250 Euro mitversichert. Diese Obergrenze gilt dann auch, falls gleich mehrere Fahrräder aus Ihrem Haushalt gestohlen werden. Hier zahlt die Versicherung meistens nur noch den Zeitwert (aktueller Marktpreis), wenn der Zeitwert mehr als die Hälfte unter dem Neuwert liegt.
Bei Hausratversicherungen, welche z.B. nach 1984 abgeschlossen wurden, muss der Fahrrad-Diebstahl ausdrücklich mittels Zusatzklausel versichert sein. Das kostet extra und ist oft in der Grundprämie nicht mit enthalten.
In der Regel besteht absoluter Versicherungsschutz für Ihr abgeschlossenes Fahrrad zwischen 6 bis 22 Uhr. Ein Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr ist also meistens gar nicht gedeckt, falls das Fahrrad dann nicht mehr in Gebrauch war. Im letzteren Fall müssen Sie evtl. glaubhaft darstellen können, dass Sie die Absicht hatten, Ihr Fahrrad weiterhin zu benutzen.

Es gibt auch Versicherungen, die vollkommen auf die "Nachtklausel" verzichten sowie Spezialversicherungen für Radfahrer ohne Hausratversicherung oder für Besitzer von teuren Fahrrädern. Sie können Ihr Fahrrad auch gegen Vandalismus, gegen Diebstahl als Ganzes oder in Teilen und gegen Unfallschäden versicherungstechnisch abdecken. Für ein 1000-Euro-Fahrrad kann der reine Diebstahlschutz aber auch schon mal 100 bis 200 Euro jährlich betragen.

Es ist nicht unsere Absicht, Ihnen hiermit eine Versicherung für Ihr Fahrrad zu empfehlen. Wir möchten Ihnen lediglich einige Informationen geben. Bekannt sind uns folgende Fahrradversicherungen:

  • Vollkaskoversicherung ERGO
  • Fahrradversicherung über den ADFC
  • Fahrradversicherung über Ihre Hausratversicherung

Sichern Sie Ihr Fahrrad immer mit einem hochwertigen Schloss und schließen Sie es an einem festen Gegenstand (z.B. Zaunpfahl oder Laterne) an. Ein nur für sich abgeschlossenes Fahrrad kann einfach weggetragen werden. Ein Ort mit hohem Publikumsverkehr ist diebstahlhemmend. Schnellspanner sind absolut diebstahlfördernd, ebenso unbelebte Orte, an denen ein Dieb unbeobachtet in Ruhe hantieren kann (z.B. Hausflure, Gemeinschaftskeller).

In der Räderwerft finden Sie Fahrradsicherungssysteme von:

  • PITLOCK 
  • ABUS 

Mit diesen hochwertigen Sicherheitssystemen haben wir und unsere Kunden die bisher besten Erfahrungen gemacht.

Weitere Tipps gegen den Fahrraddiebstahl finden Sie in dieser Rubrik unter

  • Tipps gegen den Fahrradklau

Text: U. Triepel